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Inflationsausgleichsprämie

Aufgrund der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise haben Arbeitgeber rückwirkend seit den 26.10.22 mit der Inflationsausgleichsprämie (IAP) die Möglichkeit, ihren Angestellten einen steuer- und sozialversicherungsfreien Bonus von bis zu 3.000€ zu gewähren.
Die Auszahlung ist bis zum 31.12.2024 möglich und kann auf mehrere Zahlungen aufgeteilt werden.
Achtung: Es handelt sich hierbei nicht um einen Jahresbetrag, sondern kann als Einmalzahlung im oben genannten Zeitraum bzw. in mehreren Betragen pro Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Unerheblich ist dabei die Art der Beschäftigung. Somit können sowohl Vollzeit-, also auch Teilzeitkräfte sowie geringfügig Beschäftigte die IAP erhalten. Der Gleichheitsgrundsatz ist bei der Entscheidung über Auszahlung an Arbeitnehmer zu beachten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!