You are currently viewing Sachbezugsgrenze angehoben

Sachbezugsgrenze angehoben

Bisher lag die Grenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge bei 44€ monatlich. Ab dem 01.01.2022 wird diese Sachbezugsgrenze auf 55€ monatlich angehoben. Was viele nicht wissen: nicht nur die bekannten Tankgutscheine können als Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden, sondern zum Beispiel auch Kinogutscheine, Warenwertgutscheine oder auch Essensgutscheine. Gut zu wissen: Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Werden die 50€ also auch nur um einen Euro überschritten, muss der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden.

Haben Sie Fragen zu den Neuerungen und Besonderheiten? Wir sind gerne für Sie da!