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Grundsteuer-Reform

Zum 01.01.2022 muss jeder Grundstücksbesitzer sein Grundstück oder seine Immobilie neu bewerten und eine Feststellungserklärung an das Finanzamt übermitteln. Dabei ist es egal, ob man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist oder nicht – es betrifft also jeden Grundbesitzer. Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei!

Wir sind bereits dabei uns das nötige Know-How anzueignen und eine passende Softwarelösung zu finden, damit wir für jede Immobilie und jedes Grundstück die passende Feststellungserklärung erstellen können. Die meisten Bundesländer werden im kommenden Jahr alle Grundstückbesitzer mit einem Informationsschreiben benachrichtigen.

Gerne sind wir Ihre Ansprechpartner.